Aussagen zur Personalprälatur Opus Dei

Ohne Anspruch auf Einzigartigkeit ist die Personalprälatur Opus Dei doch die erste Institution der katholischen Kirche, die dieser Rechtsform entspricht bzw. durch ihre Existenz nicht wenig zu ihrer Erarbeitung für den neuen Kodex von 1987 beigetragen hat.

Papst Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Tagung zum apostolischen Schreiben "Novo Millennio Ineunte", Vatikan, 17.03.2001

"Ihr seid hier in Vertretung aller Glieder, die die organische Struktur der Prälatur bilden, also Priester und Laien, Männer und Frauen, unter der Leitung des eigenen Prälaten. Diese hierarchische Natur des Opus Dei, die durch die Apostolische Konstitution, mit der ich die Prälatur errichtet habe, geschaffen wurde (vgl. Apostolische Konstitution Ut sit , 28.11.1982), bietet Anhaltspunkte für pastorale Überlegungen, die reich an praktischen Anwendungen sind. In erster Linie möchte ich hervorheben, daß die Zugehörigkeit der Laienmitglieder sowohl zu ihrer jeweiligen Teilkirche als auch zur Prälatur, in der sie eingegliedert sind, zur Folge hat, daß die besondere Sendung der Prälatur in die Evangeliserungsbemühungen jeder Teilkirche mündet, wie dies das II. Vatikanische Konzil vorgesehen hat, als es die Einrichtung der Personalprälaturen ins Auge faßte."

Erzbischof Franceso Monterisi, Sekretär der Vatikanischen Kongregation für die Bischöfe, die für sämtliche Prälaturen zuständig sind, www.opusdei.de, 31.03.2007

- Das Opus Dei war im Jahre 1928 in Herz und Sinn des hl. Josefmaria zur Welt gekommen. Es war ein neues und neuartiges Werk mit ganz bestimmten Zügen, die es dann bei der Anerkennung im Rahmen der Rechtsordnung der Kirche – also im Kanonischen Recht– zu berücksichtigen galt. So gab es zerstreut über die Bistümer der Welt Tausende von Gläubigen, die sich das Ideal zu eigen gemacht hatten, das ihnen der hl. Josefmaria vorgestellt hatte. Nämlich das Ideal, dem Ruf zur Heiligung und zum Apostolat inmitten der gewöhnlichen Umstände ihres jeweiligen Lebens zu folgen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchten diese Christen besonderen pastoralen Beistand. Deshalb hatte sich auf Anregung des Gründers selbst eine größere Zahl von Priestern vom Herrn berufen gefühlt, ihren Dienst als Welt- und nicht etwa als Ordenspriester unter diesen Laien auszuüben, die nach der Heiligkeit in den gewöhnlichen Dingen strebten. Weiter erwies es sich als notwendig, diese neue apostolische Wirklichkeit der Leitung einer Person zu unterstellen – nämlich dem Prälaten, der zusammen mit seinen Mitarbeitern das Leben und das Wirken des Opus Dei weltweit koordinieren sollte. Das waren die Gründe dafür, dem Opus Dei die spezifische Rechtsform einer Personalprälatur zu verleihen.

- Die Rechtsform einer Personalprälatur ist keine "Formel für Unabhängigkeit", wie mitunter gesagt wird, sondern ganz im Gegenteil: Sie ist die konkrete Antwort der Hierarchie auf ein spezifisches pastorales Problem. Denn weder wurden mit der Errichtung der Prälatur durch Johannes Paul II. die Mitglieder noch die Bildungsaktivitäten des Opus Dei „unabhängig“ von der kirchlichen Hierarchie. Im Gegenteil hat die Kirche dadurch, dass der Prälat vom Papst ernannt wird, die Aufsicht über das Ganze übernommen. Es ist die Aufgabe des Prälaten, die Prälatur in Gemeinschaft mit allen Bischöfen zu leiten. Zugleich ist er verpflichtet, das Opus Dei und alle seine Einrichtungen in der Einheit mit dem Heiligen Vater zu bewahren – „cum et sub Petro“, mit und unter Petrus.

- Die apostolischen Früchte des Opus Dei kommen den Bistümern zugute, in denen die Mitglieder der Prälatur wohnen. Wie oft hat beispielsweise das persönliche Apostolat eines Opus Dei-Angehörigen dazu geführt, dass sich ein Freund, Kollege oder Verwandter der Kirche zuwandte. Der Einsatz der Laien des Opus Dei, ihre Arbeit in apostolischen und sozialen Einrichtungen, ihre Initiativen aller Art können andere Gläubige anspornen. Und das bedeutet spirituelles Wachstum in der Diözese.

- Die Erfahrung dieser Jahre, in denen die Prälatur in so zahlreichen Bistümern rund um den Erdball präsent ist, zeigt, dass das Opus Dei seine intensive apostolische Tätigkeit wirklich in Gemeinschaft mit den Diözesanbischöfen entfaltet. Diese Communio nimmt ganz unterschiedliche Formen an, doch seitens der Prälatur Opus Dei mit dem stets selben Wunsch, in Harmonie mit allen Bischöfen zu wirken, in deren Diözesen sie tätig ist. Abschließend könnte man dazu sagen, dass die Personalprälatur zur Bereicherung der kirchlichen Communio beiträgt.

Prälat Carlos José Errázuriz, Ordentlicher Professor für Kirchenrecht, "Studi sulla Prelatura dell Opus Dei", Rom, 2008

"Die Errichtung als Personalprälatur stellt keine grundsätzliche Veränderung dar, sondern eine volle Entfaltung des 1928 geborenen und seither über alle Kontinente ausgebreiteten Organismus. Nun wurde umgesetzt, wonach der charismatische Kern des Opus Dei längst verlangt hatte. Wie für die gesamte Kirche, galt auch für diesen Kern, dass er nicht allein spiritueller Natur ist. Vielmehr müssen unverzichtbar gewisse, vom Kern untrennbare äußere Ausdrucksformen dazu gehören."